Bildungsgipfel II: Bund bietet Hilfspakt an
Beim ersten Bildungsgipfel im Oktober vergangenen Jahres in Dresden hatten sich Kanzlerin und Ministerpräsidenten darauf verständigt, die Ausgaben von Staat, Wirtschaft und Privatleuten für Bildung und Forschung bis 2015 auf zehn Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zu erhöhen. Die "Lücke" zur Erreichung dieses Ziels beziffert der Bund in seinem Eckwertepapier jetzt mit 15 Milliarden Euro. Nach der bisherigen Aufgabenverteilung müssten davon die Länder 50 Prozent übernehmen, die Kommunen 16, die Wirtschaft 24 und der Bund rund 10 Prozent. Der Bund sei bereit, "unter Wahrung der jeweiligen staatlichen Zuständigkeit" den Ländern dabei entgegenzukommen.
Beim Spitzentreffen in Dresden war noch von Mehrausgaben von bis zu 60 Milliarden Euro pro Jahr die Rede. Das BIP ist allerdings inzwischen infolge der Wirtschaftskrise merklich zurückgegangen. Auch haben die Finanzminister von Ländern und Bund neue Berechnungskriterien bei den Ausgaben für Bildung und Forschung eingeführt.
Merkel bezeichnete das Thema als "Schlüssel für die Zukunftsgestaltung". "Wir haben noch viel zu tun beim Thema Bildung, um wirklich wieder in die Spitzengruppe der Welt vorzudringen", sagte die Bundeskanzlerin in ihrem am 12. Dezember veröffentlichten Internet-Podcast. Beim Treffen mit den Ministerpräsidenten am 16. Dezember erwarte sie eine Vereinbarung darüber, inwieweit der Bund den Ländern behilflich sein kann, sieben Prozent des BIP im Jahr 2015 für Bildung auszugeben.
Am 18. Dezember steht im Bundesrat das Gesetz zur Beschleunigung des Wachstums zur Abstimmung an. Es führt bei Ländern und Kommunen zu Einnahmeverlusten von knapp vier Milliarden Euro pro Jahr. Zuvor war für den 13. Dezember ein Krisentreffen von Merkel (CDU), FDP-Chef Guido Westerwelle, Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) und dem Kieler FDP-Fraktionschef Wolfgang Kubicki in Berlin anberaumt. Dabei sollte es auch um mögliche Kompensationen für die Einnahmeausfälle des Landes gehen. Carstensen und Kubicki weigerten sich bisher, dem sogenannten Gesetz zur Wachstumsbeschleunigung zuzustimmen. Die geplante Aufstockung von Bildungsmitteln hat nach Angaben der Bundesregierung nichts mit den Bemühungen zu tun, das geplante Gesetz bei den Ländern durchzusetzen.
Bund will für mehr Qualität beim Bachelor sorgen
Bei den Bachelor-Studiengängen will der Bund einen Beitrag dazu leisten, die Qualität der Lehre wie auch die Betreuung der Studenten deutlich zu verbessern. Die Kultusminister hatten am 10. Dezember in Bonn als Konsequenz aus den Studentenprotesten erhebliche Kurskorrekturen bei den vor zehn Jahren eingeführten Bachelor-Studiengängen beschlossen. So soll die Stofffülle begrenzt und die Prüfungsdichte gemindert werden. Die Hochschulrektorenkonferenz hatte zugleich in einem Brief an die Ministerpräsidenten appelliert, Lehre und Betreuung im Bachelor-Studium finanziell besser zu sichern.
In ihrem Eckpunktepapier für den Bildungsgipfel schlägt die Bundesregierung den Ländern zugleich eine Erhöhung der BAföG-Fördersätze um zwei Prozent vor. Die Elternfreibeträge sollen um drei Prozent steigen. Zudem soll es Verbesserungen für Studierende mit Kindern geben. Auch die Einführung eines nationalen Stipendiensystems wird angestrebt.
In jedem Bundesland möchte der Bund künftig ein Kompetenzzentrum für die Lehrerbildung fördern. Auch will er die Länder bei einer Imagekampagne für den Lehrerberuf unterstützen. Ebenso möchte er eine "Initiative für Erziehungsberufe" starten und einen Beitrag für die Fortbildung von Kindergärtnerinnen leisten. Helfen will der Bund auch "lokalen Bündnissen" von Schulen, Jugendämtern und Vereinen, die sich um lernschwache Kinder zwischen 3 und 13 Jahren kümmern. Dies sei als Beitrag zur Bekämpfung von Bildungsarmut zu verstehen.
Zugleich hat der Bund einen Forderungskatalog an Länder und Kommunen zusammengestellt. Sie sollen die Betreuung in Kindergärten personell verbessern, die Qualität der Ganztagsschulen aufwerten, die Bildungsstandards für die Schulen weiterentwickeln und "die Voraussetzungen für deren zentrale Überprüfung im Ländervergleich" sorgen. In Folge der UN-Konvention für die Rechte Behinderter sollen möglichst viele der rund 400 000 Sonderschüler künftig an allgemeinen Schulen unterrichtet werden.
Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Ernst Dieter Rossmann, sagte, Schavans "weihnachtliches Überraschungspäckchen" reiche als Lösung für die Bachelor-Probleme nicht aus. Für einen vernünftigen Studienpakt mit einer Personaloffensive für eine bessere Lehre seien mindestens drei Milliarden Euro erforderlich.
Schavan: Föderalismusreform war ein Fehler
Die geplante Aufstockung von Bildungsinvestitionen hat nach Angaben der Bundesregierung nichts mit ihren Bemühungen zu tun, das umstrittene Wachstumsbeschleunigungsgesetz bei den Ländern durchzusetzen. "Es bleibt dabei, dass es kein Herauskaufen einzelner Länder (aus der Ablehnungsfront) geben wird", sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm am 7. Dezember. Gemäß der Zusage im Koalitionsvertrag werde der Bund "einen entsprechenden Anteil" der erhöhten Bildungsausgaben tragen, sagte Wilhelm. "Die Länder haben darauf hingewiesen, dass sie auch dort (in der Bildungspolitik), wo sie selber zuständig sind, die gesamtgesellschaftlich gewünschte Steigerung der Leistungen nicht allein aus eigener Kraft darstellen können."
Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) stellt jetzt einen wesentlichen Teil der Föderalismusreform in Frage. Es sei falsch gewesen, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik zu verbieten, sagte Schavan der Wochenzeitung "Die Zeit" vom 10. Dezember. Das sogenannte Kooperationsverbot sei ein Fehler gewesen, den heute nur noch eine Handvoll Politiker wiederholen würden. Das Kooperationsverbot sei ein Beispiel dafür, dass man aus einer momentanen Missstimmung im Verhältnis zwischen Bund und Ländern nicht das Grundgesetz ändern dürfe, sagte Schavan. "Da ist damals ein Crash passiert."
Die Bestimmung war bei der ersten Föderalismusreform 2006 insbesondere auf Drängen von Hessens Ministerpräsident Roland Koch (CDU) und auch anderer Unionspolitiker ins Grundgesetz aufgenommen worden. Sie untersagt dem Bund, Investitionen in Bildungsbereichen zu tätigen, für den seitdem ausschließlich die Länder verantwortlich sind. Ausnahmen bilden allerdings Wissenschaft und Hochschulen.
Die bildungspolitische Sprecherin der Grünen, Priska Hinz, sprach von einer "späten Erleuchtung" der Bundesbildungsministerin. "Das Kooperationsverbot blockiert den Aufbruch in die Bildungsrepublik." Schavan unterschlage allerdings, "dass es auch ihr ausdrücklicher Wille war, das Kooperationsverbot einzuführen". Bis vor kurzem habe sie dieses auch stets verteidigt.
Die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Bildungspolitik der SPD, Eva-Maria Stange, forderte die schwarz-gelbe Bundesregierung nach den Äußerungen von Schavan auf, jetzt schnell zu handeln und "eine Änderung des Grundgesetzes und damit die unsinnige Aufhebung des Kooperationsverbotes in Bildungsfragen auf den Weg" zu bringen. "Ebenso müsste dringend gemeinsam mit den Ländern über eine Fortsetzung der gemeinsamen Hochschulbaufinanzierung beraten werden. Diese läuft endgültig 2013 aus, und es gibt keine Anschlussregelung." Vor allem ärmere Länder wären dann im Nachteil, sagte Stange.
Auch der Verband Bildung und Erziehung (VBE) drang darauf, das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern im Bildungsbereich wieder aufzuheben. Vielmehr müssten sich Bund und Länder auf eine nationale Bildungsstrategie verpflichten und sie gemeinsam umsetzen. Der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann verlangte ferner, die avisierte prozentuale Erhöhung des Anteils für "Investitionen" in Bildung und Forschung bis 2015 festzuschreiben und zugleich einen absoluten Mindestsockel festzulegen. Dafür sollte das Erfolgsjahr 2007 das Bezugsjahr sein, "damit Deutschland nicht Gefahr läuft, dass 2015 bei rückläufigem BIP möglicherweise absolut weniger für Bildungsausgaben zur Verfügung steht als derzeit", betonte Beckmann.
Quelle: dpa
Foto: © Stephen Coburn / Fotolia.com







